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OLG Hamm, 18.04.1978 - 9 U 180/77, 9 U 239/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsaussichten einer Klage wegen Körperverletzung des Arbeitgebers eines Geschädigten wegen Verdienstausfall mit anteiligem Urlaubsgeld; Haftung eines Gastwirts wegen Verletzung seiner Pflichten durch Passivität in Form der Nichtdurchsetzung eines Lokalverbots
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 19.04.1977 - 1 O 206/76
- LG Arnsberg, 14.06.1977 - 1 O 206/76
- OLG Hamm, 18.04.1978 - 9 U 180/77, 9 U 239/77
Papierfundstellen
- VersR 1979, 191
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.07.1972 - VI ZR 88/71
Ersatz von entgangenen Dienstbezügen eines Beamten; Ersatz anteiligen …
Auszug aus OLG Hamm, 18.04.1978 - 9 U 180/77
Daß der Beklagte auch für das Urlaubsentgelt anteilig aufkommen muß, ergibt sich bereits aus der Entscheidung des BGH vom 4.7.72 - VI ZR 88/71 - NJW 72, 1705, der sich der Senat anschließt. - BGH, 26.01.1965 - VI ZR 207/63
Status privatrechtlich organisierter Versorgungsbetriebe einer Gemeinde
Auszug aus OLG Hamm, 18.04.1978 - 9 U 180/77
Entgegen der Ansicht des Beklagten braucht die Klägerin nicht nachzuweisen, daß sie gerade wegen der Klageforderung Kredit aufgenommen oder nicht zurückbezahlt hat (vgl. auch BGH Urt. v. 26.1.65 - VI ZR 207/63 - BB 65, 305). - BGH, 27.06.1967 - VI ZR 3/66
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Versetzung eines Polizeibeamten in den …
Auszug aus OLG Hamm, 18.04.1978 - 9 U 180/77
Die wegen der Gallenoperation zur Zeit des Schadensfalles bereits bestehende Dienstunfähigkeit ... ist ohne Bedeutung, weil der Schädiger nicht dadurch entlastet werden darf, daß der Dienstherr ungeachtet der Arbeitsunfähigkeit Wahles dessen Dienstbezüge weitergezahlt hat (vgl. BGH Urt. v. 27.06.67 - VI ZR 3/66 - VersR 67, 953 ... ff.). - RG, 19.06.1914 - III 136/14
Gastwirtshaftung. Bei Gericht offenkundige Tatsache.
Auszug aus OLG Hamm, 18.04.1978 - 9 U 180/77
Das ist eine vertragliche Nebenpflicht des zwischen dem Beklagten und zustande gekommenen Gastaufnahmevertrages; denn der Gastwirt übernimmt mit der Aufnahme des Gastes neben der außervertraglichen Verkehrssicherungspflicht auch als vertragliche Nebenpflicht, für die Sicherheit und körperliche Unversehrtheit des Gastes zu sorgen (so auch schon RG Urt. v. 19.6.1914 - Rep. III 136/14 - RGZ 85, 185).
- OLG Celle, 20.04.1989 - 5 U 26/88
Anerkennung eines den gesetzlichen Zinssatz übersteigenden Zinssatzes als …
nachweisbar aufgenommenen Fremdkapitals (Bl. 199 ff. GA), und es bedarf daher keiner weiteren Darlegung, daß in dieser Höhe tatsächlich ein Verzugsschaden vorliegt (Senatsurteil vom 20.05.1976 - 5 U 66/75 - in VersR 78, 94; auch OLG Hamm in VersR 79, 191).